Jedes Jahr verbringen bis zu 20.000 deutsche Jugendliche mehrere Monate an einer Schule im Ausland. Auch das Gymnasium Augustinianum möchte alle Schüler*innen, die sich für ein Schuljahr im Ausland interessieren, zu einer Bewerbung ermuntern! Wer sich für ein Schuljahr im Ausland interessiert, sollte sich frühzeitig – in der Regel mindestens ein Jahr im voraus – mit dem Thema auseinandersetzen. Aus diesem Grund bietet das Gymnasium Augustinianum allen interessierten Schüler*innen und Eltern jedes Jahr im September eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Fragen zu schulischen, kulturellen und organisatorischen Aspekten sollen dabei im Vordergrund stehen. Zudem berichten ältere Schüler*innen über ihre Erfahrungen im Ausland.

Ab wann kann ich in eine Schule im Ausland gehen? Wann erhalte ich den mittleren Schulabschluss oder erwerbe das Latinum?
Das Schulministerium NRW benennt dazu folgende Voraussetzungen zu Auslandsaufenthalten: Nach §4 der APO GOSt können Auslandsaufenthalte in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stattfinden (Jahrgangsstufe 11). Ein Antrag auf Beurlaubung ist bei der Schulleitung zu stellen. Bei entsprechenden Leistungen (s.u.) kann nach Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Der mittlere Schulabschluss wird am Ende der Klasse 10 erworben. Ein Auslandsaufenthalt kann ebenso im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall wird das Jahr „eingeschoben”, d.h., nach der Rückkehr erfolgt der Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase. Um im Anschluss an ein Auslandsjahr in der Einführungsphase unmittelbar in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) übertreten zu dürfen, müssen vor Weggang (Ende der Sekundarstufe I) Leistungen nachgewiesen werden, die einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase erwarten lassen. Dazu gehört der Nachweis von im Durchschnitt mindestens befriedigender, keiner nicht ausreichender und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens einer ausreichenden Leistung auf dem Zeugnis der Klasse 10/I oder 10/II. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schüler*in unterrichtenden Lehrkräfte.
Organisatorisches zum Auslandsaufenthalt
Damit Du gut vorbereitet in Dein Auslandsjahr gehen und im Anschluss daran wieder am Augustinianum einsteigen kannst, solltest Du langfristig planen und einige wichtige Regeln beachten.
Überlege Dir, ob Du das Auslandsjahr nach der Klasse 11 einschieben möchtest (d.h. Du betrittst die Klasse 11 (EF) nach deiner Rückkehr und verbleibst somit ein Jahr länger an der Schule) oder die Klasse 11 überspringen möchtest. Letzteres wird nur leistungsstärkeren Schüler*innen empfohlen und muss durch die Schulleitung genehmigt werden.
Nach Zusage deiner Organisation musst Du bei der Schulleitung eine Beurlaubung vom Unterricht für die Zeit im Ausland beantragen. Bitte reiche den Antrag über das Oberstufensekretariat ein. Für die Freistellung vom Unterricht benötigst Du folgende Unterlagen:
- die letzten drei Zeugnisse
- einen von Dir und Deinen Eltern verfassten schriftlichen Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht. Aus diesem Antrag muss hervorgehen, von wann bis wann Du genau im Ausland sein wirst, wohin Du genau gehst (Adresse), welche Organisation für Dich verantwortlich ist und welche Schule Du besuchst.
- einen Nachweis, dass Du im Ausland durchgängig die Schule besuchen wirst. Diesen erhältst Du entweder von der Schule selbst oder von der Organisation.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit Herrn Heinichen notwendig, damit eine reibungslose Laufbahnberatung im Rahmen der Oberstufe stattfinden kann.
Nach Zusage durch die Schulleitung bitten wir Dich, im Oberstufensekretariat vorstellig zu werden und dort Deine neue Adresse und gültige Emailadresse zu hinterlegen (manchmal müssen Deine Beratungslehrer mit Dir Kontakt aufnehmen, etwa bzgl. Wahlen der Leistungskurse o.Ä.).
Alle Dokumente musst du rechtzeitig einreichen, damit sie geprüft werden können. Die Zusage der Schulleitung erhälst Du in schriftlicher Form.
Beachte auch Folgendes:
- Deinen Sek I-Abschluss erhälst Du mit der erfolgreichen Versetzung von Klasse 10 in die Oberstufe.
- Solltest Du ein Schuljahr überspringen wollen (s.o.), aber auch das Latinum anstreben (Abschluss erfolgt normalerweise mit erfolgreich bestandener Prüfung am Ende der EF), so musst Du Dich vor Deinem letzten Schultag mit Deinen Beratungslehrer*innen und Deiner Lateinlehrkraft besprochen haben, welche Möglichkeiten bestehen, den versäumten Stoff (selbstständig) nachzuholen, damit eine externe (!) Prüfung nach Rückkehr erfolgen kann. Wir raten in diesem Fall dazu, das Schuljahr NICHT zu überspringen.
- Sinnvoll ist es, mit Mitschüler*innen in Kontakt zu bleiben, um über Unterrichtsinhalte informiert zu werden.