Vorwort zur Schulordnung
Voraussetzung für das Zusammenleben von Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern an unserer Schule ist es, die Würde eines jeden Mitgliedes unserer Schulgemeinschaft zu achten.
Daraus folgt:
- Jede(r) soll in allen Eigenarten respektiert werden, solange diese nicht die Würde anderer verletzt.
- Gegenseitiger Respekt drückt sich in freundlichem Umgang aus.
- Weiterführende Regeln neben der Schulordnung können Klassen und Stufen für die eigene Gemeinschaft aufstellen.
- Niemand darf andere durch Wort und Tat einschüchtern, ihnen Angst machen oder andere beleidigen; dies gilt im persönlichen Umgang wie auch für den Umgang miteinander im digitalen Raum.
- Sexistische, rassistische, homophobe und Gewalt verherrlichende Verhaltensweisen, Äußerungen und Darstellungen sind verboten.
- Fühlt sich jemand eingeschüchtert oder hat Angst, sollen sie oder er direkt darüber sprechen und die anderen sollen dazu bereit sein, ernsthaft zuzuhören und zu helfen. Diese Ansprechpartner*innen stehen dazu zur Verfügung: andere Mitschüler*innen, Pat*innen und Streitschlichter*innen, Lehrer*innen und Eltern, Schulleitung.
- Im konkreten Fall haben alle Anwesenden die Verpflichtung, dem oder der Angefeindeten beizustehen. Sich an die Ansprechpartner*innen zu wenden, um Hilfe zu bekommen, ist nicht mit „Petzen“ zu verwechseln.
- Niemand beteiligt sich an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten.
Schulordnung
Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem alle sich wohl fühlen können.
- Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Vor dem Unterricht stehen der Kellerflur und das Foyer im Hauptgebäude sowie das Foyer in West I zur Verfügung.
Diese werden jeweils um 7:35 Uhr geöffnet, wofür ein Bereitschaftsdienst der Lehrerinnen und Lehrer sorgt. Spätestens 7:45 Uhr öffnen die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer die Klassenräume. - Die großen Pausen verbringen wir auf den Schulhöfen, im Schülercafé, im Foyer (Hauptgebäude und West I), der Glaspausenhalle im Neubau, im Kellerflur des Hauptgebäudes und im Gebäude West I auf den Fluren der ersten Etage. Außerdem steht den Schülerinnen und Schülern der Erprobungsstufe in den Pausen die Erprobungsstufenbibliothek zur Verfügung.
Wegen der Verletzungsgefahr ist das rücksichtsvolle Spielen mit Soft- und Tennisbällen nur auf den Schulhöfen gestattet.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 – 10) das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, insbesondere in den Pausen, nicht gestattet. Eine Erlaubnis dazu kann nur der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin oder die Aufsicht führende Lehrkraft erteilen. - Alle schulischen Medien werden nur für schulische Arbeitsaufträge genutzt. Alle Medien und digitalen Geräte sind sorgsam zu behandeln. Es gelten darüber hinaus die jeweiligen Nutzungsordnungen für die Schulcomputer, die Regelungen in unserem Handyflyer sowie im Leitfaden für die Nutzung eigener digitaler Endgeräte.
- Gegenstände, die andere gefährden können, sind ebenso wie Alkohol und Drogen jeglicher Art auf dem Schulgelände selbstverständlich verboten.
- Alle mobilen und elektronischen Geräte sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet oder befinden sich im Flugmodus. Dringende Telefonate können im Sekretariat getätigt werden. Nur im Beisein und mit Zustimmung eines Lehrers / einer Lehrerin dürfen elektronische Geräte für den Unterricht verwendet werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt folgende Ausnahmeregelung: In Freistunden und Mittagspausen ist die verantwortungsbewusste Nutzung von mobilen und elektronischen Geräten erlaubt. Die genauen Regelungen sind im Handyflyer festgelegt. Bei Zuwiderhandlung werden betreffende Geräte von einer Lehrkraft eingezogen und an den Schulleiter weitergeleitet. Bei Klausuren und Klassenarbeiten werden alle Handys und alle mobilen und elektronischen Geräte bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abgegeben.
- Da alle Nutzen aus den Unterrichtsmaterialien, Räumen und dem Schulinventar ziehen, ist eine pflegliche Behandlung selbstverständlich. Beschädigungen am Inventar sollte umgehend dem / der Klassenlehrer/in oder dem/der Kurslehrer/in gemeldet werden.
Nach jeder Stunde wird die Tafel geputzt, und alle verlassen die Räume, ohne ihren Müll dort liegen zu lassen. Nach der jeweils letzten Stunde werden auch die Stühle hochgestellt. Die Klassen richten für ihren Klassenraum einen Ordnungsdienst ein. Alle sind für die Sauberkeit auf dem Schulhof und im Gebäudes mitverantwortlich. Der nach Plan eingesetzte Hofdienst sollte sich auf eine Kontrolle beschränken können. - Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Fundsachen werden sofort im Sekretariat im Hauptgebäude abgegeben.
- Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgelände nicht verteilt werden. Aushänge müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
- Stundenplanänderungen werden über die IServ Vertretungspläne bekannt gegeben und sind über die Displays ersichtlich. Schüler*innen informieren sich in jeder großen Pause, da nachträgliche Ergänzungen und Änderungen notwendig sein können.
- Fahrräder können überall dort abgestellt werden, wo Fahrradständer auf dem Schulgelände aufgestellt sind. Außerdem steht ein Fahrradkeller im Hauptgebäude zur Verfügung.
Durchfahrten sowie Aus- und Eingänge dürfen nicht von Fahrrädern zugestellt werden, da sie als Fluchtwege dienen. Um eine Gefährdung von Fußgängern zu vermeiden, darf auf den unübersichtlichen Stellen des Schulgeländes kurz vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen und nach Schulschluss nicht mit dem Fahrrad gefahren werden, und Fahrräder dürfen nicht behindernd abgestellt werden. - Bei Unfällen ist sofort der Lehrer oder die Lehrerin der Klasse oder des Kurses zu verständigen; in den Pausen die Aufsicht. Diese werden sich dann um alles Weitere kümmern.
- Bei Feuer oder Katastrophenalarm befolgen alle ruhig die Anweisungen der Lehrerin oder des Lehrers. Weitere Verhaltensregeln sind auf den Alarmplänen aufgeführt.
- Im Krankheitsfall melden Eltern ihre minderjährigen Kinder am ersten Abwesenheitstag entweder telefonisch im Sekretariat oder per E-Mail an die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung über die IServ-Elternaccounts krank und entschuldigen die Abwesenheitstage. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich auch selbst am ersten Abwesenheitstag vor der 1. Stunde telefonisch im Oberstufensekretariat oder per IServ-Mail abmelden und ihre Fehlzeiten entschuldigen.
Sollte jemand während der Unterrichtszeit krank werden, meldet man sich im Sekretariat oder im Oberstufenbüro. Dort erhält man ein Formular, das vom Fachlehrer/von der Fachlehrerin abgezeichnet wird.
Für Schüler und Schülerinnen der Oberstufe gelten besondere Regelungen, wenn sie an Klausurtagen erkranken.
Beurlaubungen sind so früh wie möglich, spätestens eine Woche vorher zu beantragen. Eingereicht wird der Antrag auf Beurlaubung über die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung. Dabei gilt: ein Tag kann von der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung beurlaubt werden. Für die Beurlaubung mehrerer Tage wird das Beurlaubungsformular an die Schulleitung weitergeleitet. - Der Schulhof ist für die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schulzeit zum Spielen geöffnet.
Verfasst von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern.